Versandverfahren T1 und T2
in Großbritannien
Versandbegleitdokumente sofort ausgestellt — auch nachts und am Wochenende
Wir eröffnen und erledigen das Versandverfahren für Transporte zwischen dem Festland und Großbritannien. T1, T2, Sicherheitsleistung, Abgangs- und Bestimmungszollstelle — auf britischer Seite erledigt, mit Betreuung auf Deutsch.
- 30 min Übliche Angebotszeit
- 24/7 An jedem Tag im Jahr
- 7 Sprachen im Team
Versandverfahren, das das Fahrzeug nicht aufhält
Das Versandverfahren erlaubt die Beförderung von Ware durch ein Zollgebiet, ohne in jedem Land auf dem Weg Zoll und Steuern zu zahlen. Die Abgaben sind ausgesetzt und werden erst am Bestimmungsort fällig — vorausgesetzt, das Verfahren wird ordnungsgemäß erledigt.
Auf den Strecken zwischen dem Festland und Großbritannien ist das Versandverfahren Alltag. Und genau hier wird es am häufigsten hektisch: Dokument zu spät ausgestellt, Verfahren nicht erledigt oder eine Sicherheitsleistung, die den Warenwert nicht abdeckt. Wir übernehmen diesen Teil auf britischer Seite, rund um die Uhr.
T1 oder T2 — welches Dokument wird gebraucht?
Der Unterschied liegt beim zollrechtlichen Status der Ware, nicht bei der Route.
T1 Gilt für Waren ohne Unionsstatus — darunter Waren mit Ursprung in Großbritannien oder aus Drittländern eingeführte und noch nicht abgefertigte Ware. Auf Strecken aus dem UK auf das Festland ist das der Regelfall.
T2 Betrifft Unionswaren, die durch ein Drittland befördert werden und diesen Status behalten sollen. In der Praxis kommt das auf der britischen Strecke seltener vor, häufiger bei Transporten durch die Schweiz oder Norwegen.
Wenn Sie unsicher sind, welches Dokument infrage kommt — schreiben Sie uns, was und von wo befördert wird. Die Klärung dauert Minuten, ein Irrtum kann einen Standtag kosten.
So läuft das Versandverfahren ab
Das Verfahren hat einen klar definierten Anfang und ein klar definiertes Ende. Die Etappen und was in jeder davon erfahrungsgemäß zum Problem wird:
Sicherheitsleistung
Das Verfahren erfordert eine Sicherheit für die Abgaben, die fällig würden, wenn die Ware die Bestimmungszollstelle nicht erreicht. Das kann die Gesamtbürgschaft des Frachtführers oder die Bürgschaft der Agentur sein. Ein zu niedriger Betrag ist ein häufiger Grund für die Ablehnung der Eröffnung.
Eröffnung des Verfahrens
Die Versandanmeldung wird elektronisch abgegeben, das System vergibt eine MRN. Ab diesem Moment steht die Ware unter zollamtlicher Überwachung und hat eine Gestellungsfrist.
Versandbegleitdokument
Der Fahrer muss das Dokument mit MRN und Barcode mitführen. Ohne dieses erledigt die Bestimmungszollstelle das Verfahren nicht, selbst wenn alles andere stimmt.
Verknüpfung mit der GMR
Bei der Ausreise aus dem UK über einen vom GVMS erfassten Hafen fließt die Versandnummer zusammen mit den übrigen Anmeldungen in die GMR ein. Eine Abweichung bedeutet Abweisung am Tor.
Beförderung und Frist
Die Behörde setzt eine Frist, bis zu der die Ware am Bestimmungsort zu gestellen ist. Eine Überschreitung löst ein Suchverfahren aus, auch wenn die Ware sicher angekommen ist.
Erledigung des Verfahrens
Bei der Bestimmungszollstelle oder beim zugelassenen Empfänger wird das Verfahren erledigt und die Sicherheit freigegeben. Das ist der einzige Moment, in dem der Versand wirklich endet.
Ein nicht erledigtes Versandverfahren ist der teuerste Fehler im gesamten Ablauf. Die Ware ist längst entladen, der Fahrer fährt weiter, und der Vorgang kommt Wochen später zurück — beim Bürgen, mit der Forderung der ausgesetzten Abgaben. Wir verfolgen die Erledigung und melden uns, wenn eine Bestätigung ausbleibt.
Wo die Probleme am häufigsten entstehen
Von den Dingen, die auf der Strecke Festland–UK tatsächlich Fahrzeuge aufhalten, lassen sich die meisten auf sechs Situationen zurückführen:
Versand zu spät eröffnet
Das Dokument sollte vorliegen, bevor das Fahrzeug den Hafen erreicht. Es in der Schlange am Tor zu eröffnen bedeutet einen verlorenen Slot.
Verfahren nicht erledigt
Fehlt die Bestätigung der Bestimmungszollstelle, läuft ein Suchverfahren an und der Bürge wird in Anspruch genommen. Häufigste Ursache: Das Dokument wurde nach der Entladung nicht bei der Zollstelle vorgelegt.
Zu niedrige Sicherheit
Der Betrag muss die potenziell fälligen Abgaben abdecken. Bei hochwertiger oder verbrauchsteuerpflichtiger Ware reicht die Standardsicherheit oft nicht aus.
Falsche Bestimmungszollstelle
Die Angabe einer Zollstelle, die die Ware tatsächlich nicht erreicht, erzwingt eine Korrektur während der Beförderung — und das kostet immer Zeit.
Abweichung zur GMR
Ein Wechsel von Auflieger oder Zugmaschine nach Erstellung der GMR ohne Aktualisierung endet mit einer Abweisung am Tor, obwohl der Versand gültig ist.
Dokument fehlt beim Fahrer
Das Versandbegleitdokument muss physisch mit der Ware reisen. Eine E-Mail an den Empfänger ersetzt den Ausdruck in der Kabine nicht.
Warum Unternehmen mit GEIM arbeiten
Versandverfahren, Ausfuhranmeldung und GMR entstehen bei uns an einer Stelle, deshalb stimmen die Daten überein — und genau Abweichungen halten Fahrzeuge am Tor auf.
Wir arbeiten rund um die Uhr, auch nachts und an britischen Feiertagen, denn dann sind die meisten Lkw unterwegs. Wir sprechen Deutsch, Fahrer oder Disponent können also direkt anrufen, ohne Zwischenstelle.
Brauchen Sie heute ein T1?
Nennen Sie Route, Art und Wert der Ware sowie die geplante Abfahrtszeit. Wir sagen Ihnen, ob T1 oder T2 richtig ist, welche Sicherheit infrage kommt und wann das Dokument bereitsteht.
Häufige Fragen zum Versandverfahren T1 und T2
T1 gilt für Waren ohne Unionsstatus, die unter zollamtlicher Überwachung befördert werden — etwa Ware, die Großbritannien in Richtung Festland verlässt. Durch dieses Verfahren sind Zoll und Steuern ausgesetzt, bis die Ware die Bestimmungszollstelle erreicht.
T2 betrifft Unionswaren, die durch ein Drittland befördert werden und ihren Status behalten sollen — klassisch bei Transporten durch die Schweiz oder Norwegen. Auf der Strecke Großbritannien–Festland ist in der weit überwiegenden Zahl der Fälle T1 das richtige Dokument.
Bei vollständigen Angaben in der Regel unter einer Stunde. Wir brauchen Informationen zur Ware, ihrem Wert, zur Route, zur Bestimmungszollstelle und zur Sicherheitsleistung. Wir stellen Dokumente auch nachts und am Wochenende aus, weil dann die meisten Transporte laufen.
Die MRN (Movement Reference Number) ist die Nummer, die der Versandanmeldung bei Eröffnung des Verfahrens zugeteilt wird. Sie identifiziert die Beförderung im System bis zur Erledigung. Die Nummer steht auf dem Versandbegleitdokument, das der Fahrer mitführen muss, und fließt bei der Ausreise aus dem UK in die GMR ein.
Die Behörde leitet ein Suchverfahren ein, und lässt sich die Lieferung der Ware nicht bestätigen, werden die ausgesetzten Abgaben fällig — zulasten derjenigen Partei, die die Sicherheit gestellt hat. Deshalb verfolgen wir die Erledigungsbestätigungen und melden uns, wenn eine fehlt, bevor der Vorgang größer wird.
Nicht immer. Hat Ihr Unternehmen eine Gesamtbürgschaft, nutzen wir diese. Falls nicht — wir können das Verfahren auf der Bürgschaft der Agentur eröffnen. Bei hochwertiger oder verbrauchsteuerpflichtiger Ware liegt der Sicherheitsbetrag deutlich höher, das sollte also vor der Verladung geklärt sein.
Nein. Das Versandverfahren ist ein Beförderungsverfahren — es setzt die Abgaben für die Dauer des Transports aus, ersetzt aber nicht die Abfertigung am Bestimmungsort. Nach Erledigung des Versands ist für die Ware weiterhin eine Einfuhranmeldung im Bestimmungsland erforderlich.
Ja. Wir stellen Versandbegleitdokumente rund um die Uhr aus, sieben Tage die Woche, auch an britischen Feiertagen. Stammkunden erhalten eine Notfallnummer, damit sie bei einem Problem am Tor nicht in der allgemeinen Warteschleife hängen.